Zähnungsabarten
Bisher nicht
erfasst!
Auch beim Zähnen der Bögen kam es durch die alten Maschinen zu vielen
Unregelmäßigkeiten, die uns Sammler eine Vielzahl an ungezähnten oder teilgezähnten Marken beschert hat, ebenso Leerfelder am Ober- oder Unterrand. Aber auch Verzähnungen durch falsch eingelegte
Bogen oder Springen der Zähnungsmaschine sind bekannt.
Nachweislich sind viele dieser Zähnungsabarten über den Postschalter verkauft worden, obwohl solche Stücke eigentlich zurück gegeben werden sollten.
Vorsicht ist bei ungezähnten und teilgezähnten Marken immer geboten, da sich durch geschickte
Manipulationen aus Verzähnungen solche Abarten herstellen lassen und teuer angeboten werden. Eine Prüfung ist immer anzuraten.
Weiterführende
Literatur:
"12 Pfg. Arbeiter ungezähnt"- Rundbrief 1/1994
"Teil- und Ungezähnte Kontrollratsmarken" - Rundbrief 1/1997