Zähnungsabarten
Bisher nicht erfasst!
Auch beim Zähnen der Bögen kam es durch die alten Maschinen zu vielen Unregelmäßigkeiten, die uns Sammler eine Vielzahl an
ungezähnten oder teilgezähnten Marken beschert hat, ebenso Leerfelder am Ober- oder Unterrand. Aber auch Verzähnungen durch
falsch eingelegte Bogen oder Springen der Zähnungsmaschine sind bekannt.
Nachweislich sind viele dieser Zähnungsabarten über den Postschalter verkauft worden, obwohl solche Stücke eigentlich zurückgegeben werden sollten.
Vorsicht ist bei ungezähnten und teilgezähnten Marken immer geboten, da sich durch geschickte Manipulationen aus Verzähnungen
solche Abarten herstellen lassen und teuer angeboten werden. Eine Prüfung ist immer anzuraten.
Weiterführende Literatur:
"12 Pfg. Arbeiter ungezähnt"- Rundbrief 1/1994
"Teil- und Ungezähnte Kontrollratsmarken" - Rundbrief 1/1997